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Dokument-ID: 285395
9.4.4 Verfolgungsermessen und Diversion
Legalitätsprinzip
Der Staatsanwalt ist grundsätzlich durch das strafprozessuale Legalitätsprinzip zur Verfolgung von Verbandsstraftaten verpflichtet. § 18 VbVG durchbricht das Legalitätsprinzip, indem es in bestimmten Fällen den Staatsanwalt zur Einstellung des Verfahrens wegen einer Verbandsstraftat ermächtigt. Daneben kennt das VbVG auch die diversionelle Erledigung (§ 19 VbVG).