© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 282647
6.5.3 Verjährung
Der Schadenersatzanspruch wegen Schlechterfüllung verjährt nach § 1489 ABGB (und nach § 933a ABGB) in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger und spätestens nach 30 Jahren (Welser/Jud, Die neue Gewährleistung, § 933a Rz 23; M. Bydlinski in Rummel, ABGB³ § 1489 Rz 2). Somit muss der Veräußerer 30 Jahre mit Schadenersatzansprüchen rechnen, wobei durch die Befristung der Beweislastumkehr (gem § 933a Abs 3 ABGB) für den Veräußerer eine Erleichterung eingetreten ist.