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Dokument-ID: 285198
3.2.2 Verkauf eines Unternehmensteiles
Kein gesetzlicher Übergang
Bei Übertragung eines Unternehmensteiles ist auf die Vereinbarung der Parteien zu achten. Wird lediglich ein Teil eines Unternehmens übertragen, geht grundsätzlich das Markenrecht nicht auf den Erwerber über, sofern dies nicht vereinbart ist. Es kann demnach auch zwischen Verkäufer und Käufer beabsichtigt sein, dass das Markenrecht beim Verkäufer zurückbleibt und dieser darüber weiter frei verfügen kann.