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Dokument-ID: 1016129
2 Versicherung von Zusagen – Absicherung der Gewährleistungsverpflichtung
Der Veräußerer wird zu seiner Absicherung Informations- und Mitwirkungsrechte vom Erwerber verlangen, um so Gewährleistungsansprüche zu minimieren. Der Erwerber hat mehrere Möglichkeiten sich abzusichern: neben einer Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers als Bürge und Zahler neben dem Verkäufer gibt es noch die Möglichkeit des treuhändigen Barerlags (Escrow Account) oder der Bankgarantie.