© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 290733

Autoren von Fellner - Wratzfeld & Partner (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5.2 Vertragsänderungen

Die Änderung des Gründungsvertrags einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung ist rechtlich möglich, unterliegt jedoch bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen, die sich sowohl aus der EU-Verordnung Nr 2137/85 als auch aus dem jeweils nationalen Recht des Sitzstaates der EWIV ergeben. Der Gründungsvertrag ist ein zentrales Element der EWIV, vergleichbar mit dem Gesellschaftsvertrag bei einer Personengesellschaft, und legt wesentliche Eckdaten der Zusammenarbeit fest – etwa Name, Sitz, Dauer, Zweck, Mitglieder und Regelungen zur Vertretung.

Die Änderung des Gründungsvertrages bedarf der Einstimmigkeit. Weiters unterliegen folgende Änderungen und Maßnahmen dem zwingenden Einstimmigkeitserfordernis:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Unternehmensübertragung in unserem Shop! Zum Shop