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Dokument-ID: 285393
9.4.3 Vertretung und Verteidigung des Verbandes
Zustellung
Verbände sind als solche nicht prozessual handlungsfähig und müssen daher durch Organe vertreten werden. Verfahrenseinleitende Schriftstücke (Verständigung von der Einleitung des Verfahrens, Antrag auf Verhängung einer Geldbuße, Ladung zur Hauptverhandlung) und Abwesenheitsurteile sind dem Verband zuhanden eines vertretungsbefugten Organs zuzustellen.