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1.2 Ziele und Bedeutung der SE
Die Europäischen Gesellschaft soll die Möglichkeit der europaweiten wirtschaftlichen Betätigung im Geltungsbereich des Unionsrechts verschaffen und die Hindernisse, denen sich nationale Unternehmen bei einer Ausdehnung ihrer Geschäftstätigkeit innerhalb des EU-Raumes bisher gegenüber sahen, beseitigen. • [Fußnote: Sebastian Korts, Die Europäische Aktiengesellschaft, 2.] Das Statut der Europäischen Gesellschaft soll eine supranationale Unternehmensverfassung zur Verfügung stellen, wonach multinationale Unternehmen europaweit ohne die rechtlichen und praktischen Probleme der unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen agieren können. Dies soll europäischen Gesellschaften nicht nur die Verschmelzung, Gründung von Holding- und gemeinsamen Tochtergesellschaften nach einheitlichen Regeln sowie die problemlose Umstrukturierung und Sitzverlegung innerhalb der Gemeinschaft ermöglichen. Als beliebte Anwendungsbereiche für die SE kommen insbesondere auch die Gründung von Joint-Venture-Gesellschaften und die Sitzverlegung durch identitätswahrende grenzüberschreitende Verlegung in Betracht.