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Dokument-ID: 286094
5.3.2 Zuständige Behörde
Zusammenschlussstichtag: Zuständige Behörde
Die Anmeldung bzw Meldung des Zusammenschlusses erfolgt:
- Beim Firmenbuchgericht, wenn
- durch den Zusammenschluss eine eintragungspflichtige Personengesellschaft durch Sachgründung neu entsteht oder
- bei Neueintritt eines weiteren Gesellschafters in eine bereits eingetragene Personengesellschaft.