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4.5 Legal Due Diligence Request List im internationalen Kontext
Erläuternde Hinweise* | |
A | Die Bezugnahme auf die „Gesellschaft“ schließt jeweils, sofern vorhanden, sämtliche Tochtergesellschaften ein, an denen die Gesellschaft mehrheitlich (unmittelbar oder mittelbar) beteiligt ist. |
B | Die Unterlagen werden, jeweils wie gekennzeichnet, als Volltext (VT = Dokumente im vollständigen Wortlaut) oder als Liste (L = Auflistung vorhandener Dokumente der entsprechenden Kategorie) benötigt. |
C | Sofern die Informationen oder Dokumente nicht vollständig vorliegen, sind zunächst die insoweit verfügbaren Informationen, bzw Dokumente zur Verfügung zu stellen und die fehlenden Informationen und Unterlagen nachzureichen. |
D | Fragen, die für die Gesellschaft nicht zutreffen, sind mit „n.a.“ für „nicht anwendbar“ zu kennzeichnen. |
E | Im Rahmen der Prüfung der zur Verfügung gestellten Dokumente kann es sich als notwendig erweisen, weitere Informationen, bzw Dokumente anzufordern. |
F | Die zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente sollten deutlich mit dem Namen der Konzerngesellschaft, auf die sie sich beziehen, gekennzeichnet werden und auf die entsprechende nummerierte Frage in dieser Anforderungsliste Bezug nehmen. |