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Dokument-ID: 1048757
6.1.1 Allgemeine Checkliste für Gewährleistungsansprüche
- Mangel: Entspricht das erworbene Unternehmen/der erworbene Unternehmensanteil den im Unternehmenskaufvertrag vereinbarten oder im Verkehr gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften?
- Maßgeblicher Zeitpunkt: Lag der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe des Unternehmens/Anteils bereits vor?
- Handelt es sich um einen Sach- oder Rechtsmangel?
- Gewährleistungsfrist: Welche Gewährleistungsfrist kommt zur Anwendung und wurde diese gewahrt?
- Due Diligence: Wurde der behauptete Mangel im Datenraum, in Anlagen, in Offenlegungsschreiben oder in sonstigen übergebenen Unterlagen ausreichend offengelegt?
- Kenntnis des Erwerbers: War der Mangel dem Erwerber bei Vertragsabschluss oder Übergabe bekannt oder musste er ihm aufgrund der durchgeführten Prüfung bekannt sein?
- Untersuchungs- und Rügeobliegenheit: Ist § 377 UGB anwendbar und wurden allfällige Rügefristen eingehalten?
- Vertragliche Rügepflichten: Wurden im Unternehmenskaufvertrag besondere Anzeige-, Prüf- oder Rügefristen vereinbart?
- Beschaffenheitsvereinbarung: Wurden die geschuldeten Eigenschaften des Unternehmens oder Unternehmensanteils im Vertrag ausreichend konkret beschrieben?
- Bewertung des Mangels: Wie ist der wirtschaftliche Minderwert des Unternehmens oder Unternehmensanteils zu berechnen?
- Art des Gewährleistungsbehelfes: Verbesserung, Austausch, Auflösung des Vertrages oder Preisminderung?
- Gewährleistungsbeschränkungen – Gewährleistungsausschluss/verzicht
- Gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Bestehen darüber hinausgehende Garantiezusagen?
Ist Österreichisches Gewährleistungsrecht anwendbar?