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Dokument-ID: 1075904
4 Steuerliche Bestimmungen aufgrund des Konjunkturstärkungspaketes 2020
Degressive Abschreibung
Für Anschaffungen nach dem 30.06.2020 wird als Alternative zur linearen Abschreibung die Möglichkeit einer steuerlich wirksamen degressiven Abschreibung eingeführt. Hierbei wird ein fester, frei wählbarer prozentueller Abschreibungssatz von bis zu 30 % auf den jeweiligen Restbuchwert anzuwenden sein. Die Halbjahresabschreibungsregelung ist anzuwenden, sodass bei einer Nutzung während bis zu sechs Monaten nur ein halber Jahresbetrag an Abschreibung zusteht.