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Dokument-ID: 831081
1.3.5 „Zinsen“ beim Finanzamt
Allgemeine Informationen
In gewissen Fällen sieht die Bundesabgabenordnung (BAO) die Verzinsung von Abgabenrückständen und auch von Abgabenguthaben vor. Diese Verzinsung ist jedoch nicht fix, sondern ist vom so genannten „Basiszinssatz“ abhängig. Es handelt sich dabei um folgende Zinssätze der Europäischen Zentralbank (EZB):