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8.2 Abtretungs- und Treuhandvertrag
abgeschlossen zwischen
ABC Holding GmbH
(FN 11111a)
mit dem Sitz in Wien
Exempelweg 1
1010 Wien
(im Folgenden auch kurz „ABC“ oder „Treugeberin“ genannt)
und
MMM Treuhand WP Gesellschaft mbH
(FN 22222b)
mit dem Sitz in Wien
Beispielweg 12
1010 Wien
(im Folgenden auch kurz „MMM“ oder „Treuhänderin“ genannt)
wie folgt:
1. Präambel und Beteiligungsverhältnisse
1.1 | Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist die XYZ Baumaschinen Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Wien und der Geschäftsanschrift Mustergasse 33, 1190 Wien, Österreich, unter der Firmenbuchnummer FN 33333c eingetragen (im Folgenden auch kurz „XYZ“ genannt). |
1.2 | Am Stammkapital der XYZ iHv EUR 40.000,– (vierzigtausend Euro) ist die ABC Holding GmbH (FN 11111a) mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Exempelweg 1, 1010 Wien, (im Folgenden auch kurz „ABC“ oder „Treugeberin“ genannt), mit einer zur Gänze geleisteten Stammeinlage iHv EUR 10.000,– (zehntausend Euro) beteiligt. Die ABC Holding GmbH ist somit zu 25 % (fünfundzwanzig Prozent) Gesellschafterin der XYZ. Der übrige Geschäftsanteil an der XYZ in der Höhe einer zur Gänze geleisteten Stammeinlage von EUR 30.000,– (dreißigtausend Euro) und einer Beteiligung von 75 % (fünfundsiebzig Prozent) wird von Herrn Dr. Martin Muster, geboren am 25. (fünfundzwanzigsten) Dezember 1963 (neunzehnhundertdreiundsechzig), Musterplatz 1/11, 1190 Wien, Österreich, gehalten. |
1.3 | Anlässlich einer beabsichtigten größeren Umgründung in der gesamten Unternehmensgruppe soll in einem ersten Schritt nach Maßgabe dieses Abtretungs- und Treuhandvertrages jeweils das zivilrechtliche Eigentum am 25 % (fünfundzwanzig Prozent) Geschäftsanteil an der XYZ von der ABC an die MMM Treuhand WP Gesellschaft mbH mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Wien und der Geschäftsanschrift Beispielweg 12, 1010 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer FN 22222b (im Folgenden auch kurz „MMM“ oder „Treuhänderin“ genannt), abgetreten und übertragen werden, wobei die MMM den abgetretenen Geschäftsanteil an der XYZ nur als Treuhänderin für die ABC halten wird. Die MMM wird daher fortan aufgrund dieses Abtretungs- und Treuhandvertrages den abgetretenen 25 % (fünfundzwanzig Prozent) Geschäftsanteil an der XYZ nicht auf eigene Rechnung, sondern treuhändig auf Rechnung und Gefahr der ABC Holding GmbH halten. Aus wirtschaftlicher Sicht verbleibt die ABC Holding GmbH somit zu 25 % (fünfundzwanzig Prozent) (wirtschaftliche) Gesellschafterin der XYZ. |
1.4 | Dies vorausgesetzt schließen die Vertragsparteien nachstehenden Abtretungs- und Treuhandvertrag ab. |
2. Abtretungsgegenstand
2.1 | Die ABC Holding GmbH tritt hiermit unter Berücksichtigung der nachfolgenden Treuhandbestimmungen ihren gesamten Geschäftsanteil an der XYZ Baumaschinen Gesellschaft m.b.H. (FN 33333c), der einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage iHv EUR 10.000,– (zehntausend Euro) und einer Beteiligung von 25 % (fünfundzwanzig Prozent) entspricht (im Folgenden kurz als der „abgetretene Geschäftsanteil XYZ“ bezeichnet), an die MMM ab. Die MMM nimmt diese Abtretung an. |
2.2 | Ein Abtretungspreis für den abgetretenen Geschäftsanteil an der XYZ ist nicht zu entrichten, da die gegenständlichen Abtretungen nur zur Begründung eines Treuhandverhältnisses zwischen den Vertragsparteien nach Maßgabe der nachfolgenden Treuhandbestimmungen vorgenommen werden und der abgetretene Geschäftsanteil an der XYZ aus wirtschaftlicher Sicht nicht in das Vermögen der Treuhänderin übergeht. |
3. Übergang von Rechten und Pflichten
3.1 | Der Übergang der mit den abgetretenen Geschäftsanteilen an XYZ verbundenen Rechte und Pflichten auf die MMM erfolgt – soweit sie gemäß den nachfolgenden Treuhandbestimmungen auf die MMM als Treuhänderin übergehen – mit Unterfertigung dieses Vertrages. |
4. Genehmigung durch den Mehrheitsgesellschafter und durch den Aufsichtsrat der ABC Holding GmbH
4.1 | Herr Dr. Martin Muster, geboren am 25. (fünfundzwanzigsten) Dezember 1963 (neunzehnhundertdreiundsechzig), der mit einem Geschäftsanteil iHv EUR 30.000,– (dreißigtausend Euro) und einer Beteiligung von 75 % (fünfundsiebzig Prozent) an der XYZ mitbeteiligt ist, hat entsprechend der aktuellen Fassung des Gesellschaftsvertrages der XYZ vom 25. (fünfundzwanzigsten) März 2003 (zweitausenddrei) seine Zustimmung zur gegenständlichen Abtretung und Begründung eines Treuhandverhältnisses erteilt. |
4.2 | Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat der ABC Holding GmbH entsprechend der Satzung dieser Gesellschaft seine Zustimmung zur Übertragung der abgetretenen Geschäftsanteile an der XYZ auf die MMM und die damit erfolgte Begründung eines Treuhandverhältnisses erteilt. |
5. Treuhanderklärung
5.1 | Die MMM hält die nach Maßgabe des Punktes 2.1 dieses Abtretungs- und Treuhandvertrages an sie abgetretenen Geschäftsanteile an der XYZ Baumaschinen Gesellschaft m.b.H. (FN 33333c), der einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage iHv EUR 10.000,– (zehntausend Euro) und einer Beteiligung iHv jeweils 25 % (fünfundzwanzig Prozent) entspricht, treuhändig für die ABC Holding GmbH als Treugeberin. |
5.2 | Die MMM hat diesen abgetretenen Geschäftsanteil an der XYZ nicht auf eigene Rechnung, sondern auf Rechnung und Gefahr der ABC Holding GmbH erworben und verwaltet diese Geschäftsanteile treuhändig für diese. |
5.3 | Die Vertragsparteien halten weiters fest, dass die Treugeberin alle im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der treuhändig gehaltenen Geschäftsanteile aufgelaufenen Kosten trägt bzw tragen wird. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend, sämtliche Gebühren, Abgaben, Steuern, Notariatskosten, Kosten für Vertrags- und Urkundenerrichtung, Firmenbuchgebühren, Rechtsanwalts- und Beratungskosten, Bankspesen sowie sämtliche sonstigen Auslagen, die im Zusammenhang mit der treuhändigen Beteiligung entstehen oder künftig entstehen können. Die Treugeberin ist in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet, aus eigenen Mitteln für derartige Aufwendungen aufzukommen. Sie ist vielmehr berechtigt, sämtliche ihr im Zusammenhang mit der treuhändigen Beteiligung entstehenden Kosten und Aufwendungen der Treugeberin in voller Höhe weiterzuverrechnen und von dieser binnen angemessener Frist ersetzt zu verlangen. |
5.4 | Die vertragsgegenständliche Treuhandschaft ist nach Maßgabe dieses Vertrages sowie der aktuellen Gesellschaftsverträge der XYZ auszuüben. |
6. Ausübung der Treuhandschaft
6.1 | Die MMM verpflichtet sich, als Treuhänderin für die ABC Holding GmbH als Treugeberin die Treuhandschaft nur entsprechend den folgenden Grundsätzen auszuüben:
|
7. Notarielles Anbot auf Abtretung des treuhändig gehaltenen Geschäftsanteiles an der XYZ
7.1 | Hiermit richtet die MMM als Treuhänderin an die ABC Holding GmbH als Treugeberin das unwiderrufliche und auf die Dauer dieser Treuhandschaft befristete Anbot auf Abschluss eines Abtretungsvertrages, wonach die Treugeberin bzw eine von ihr namhaft zu machende natürliche oder juristische Person durch notarielle Annahme die treuhändig gehaltenen Geschäftsanteils an der XYZ unentgeltlich bzw entgeltlich nach den Bestimmungen der Treugeberin zur Gänze oder zum Teil erwerben kann. |
7.2 | Ein diesbezügliches Entgelt für eine zulässige Übertragung ist ausschließlich der Treugeberin zuzuzählen. |
7.3 | Die Treuhänderin ermächtigt und bevollmächtigt die Treugeberin, unverzüglich nach der erfolgten zulässigen Annahme eines diesbezüglichen Anbotes, den Übergang des jeweiligen Geschäftsanteils im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien als zuständigem Firmenbuchgericht oder beim sonst zuständigen Firmenbuchgericht anzumelden. |
8. Entgelt, Kostenersatz
8.1 | Die MMM erhält für ihre Tätigkeit als Treuhänderin der beiden treuhändig gehaltenen Geschäftsanteile ein Gesamtentgelt iHv EUR 5.000,– (fünftausend Euro) (netto) pro Kalenderjahr. Mit dem vereinbarten Jahresentgelt sind sämtliche gewöhnlichen Tätigkeiten der Treuhänderin im Zusammenhang mit der treuhändigen Verwaltung der Geschäftsanteile abgegolten, insbesondere die Ausübung der Gesellschafterrechte gemäß den Weisungen der Treugeberin, die Abgabe der erforderlichen Erklärungen in Generalversammlungen sowie die laufende Verwaltung der Beteiligung. Nicht umfasst sind außergewöhnliche oder über den gewöhnlichen Rahmen hinausgehende Leistungen, wie etwa die Mitwirkung bei Kapitalmaßnahmen, Unternehmensumgründungen, gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, umfangreichen Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen außergewöhnlichen Maßnahmen. Für solche Tätigkeiten steht der Treuhänderin ein gesondertes, angemessenes Entgelt zu, über dessen Höhe sich die Vertragsparteien im Anlassfall gesondert zu verständigen haben. |
8.2 | Dieses Entgelt für die Ausübung der Treuhandschaft ist jeweils am Ende des jeweiligen Kalenderjahres zur Zahlung fällig und auf ein von der MMM bekannt gegebenes Konto zu überweisen. Für das Geschäftsjahr … [Jahr] gebührt dieses Entgelt anteilig, berechnet vom Tag der Unterfertigung dieses Abtretungs- und Treuhandvertrages. |
8.3 | Darüber hinaus verpflichtet sich die Treugeberin, der Treuhänderin die mit der Ausübung dieser Treuhandschaft verbundenen notwendigen Auslagen gegen Vorlage entsprechender Belege zu ersetzen. |
9. Schad- und Klagloshaltung, Kosten
9.1 | Die Treugeberin hat die Treuhänderin hinsichtlich sämtlicher Verbindlichkeiten, die der Treuhänderin als Inhaberin des treuhändig gehaltenen Geschäftsanteils an der XYZ entstehen, unter der Voraussetzung vollkommen schad- und klaglos zu halten, dass die Treuhänderin weisungsgemäß bzw bei Unterbleiben einer Weisung nicht zum Nachteil der Treugeberin handelt bzw gehandelt hat. |
9.2 | Sämtliche Steuern, Abgaben, Kosten, Rechtsgeschäftsgebühren und Verkehrssteuern (auch im Zusammenhang mit der Abtretung und Übertragung der treuhändig gehaltenen Geschäftsanteile) trägt die Treugeberin. |
10. Geheimhaltung
10.1 | Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Vereinbarung gegenüber Dritten nicht offen zu legen, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Die Vertragsparteien verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter, Berater, Rechtsanwälte, Steuerberater oder sonstige beigezogene Dritte, denen im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages Informationen zugänglich gemacht werden, gleichfalls zur Wahrung der Vertraulichkeit zu verpflichten. Eine Weitergabe an solche Personen ist nur insoweit zulässig, als dies für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung unbedingt erforderlich ist. |
10.2 | Dieses Stillschweigen gilt nicht gegenüber den Finanzbehörden in Abgabenangelegenheiten der Treugeberin und der Treuhänderin. |
11. Dauer und Beendigung
11.1 | Diese Treuhandvereinbarung wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. |
11.2 | Beide Vertragspartner sind berechtigt, dieses Treuhandverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist mit eingeschriebenem Brief gegenüber dem anderen Vertragspartner jeweils zum Letzten eines Kalendermonats aufzukündigen. |
11.3 | Nennt die Treugeberin innerhalb der Kündigungsfrist keinen anderen Treuhänder, an den alle Rechte und Pflichten der Treuhandschaft abzutreten sind, kann die Treuhänderin von der Treugeberin die Übernahme aller Rechte und Pflichten hinsichtlich des gekündigten treuhändig gehaltenen Geschäftsanteils an der XYZ verlangen. |
12. Möglicher Wechsel des Treugebers
12.1 | Die MMM als Treuhänderin erklärt sich für den Fall, dass die ABC Holding GmbH ihr wirtschaftliches Eigentum an dem treuhändig abgetretenen Geschäftsanteilen an der XYZ Baumaschinen Gesellschaft m.b.H. (FN 33333c) zur Gänze oder zum Teil und/oder ihre Treugeberstellung auf eine andere natürliche oder juristische Person als neuen Treugeber überträgt, damit einverstanden, ihre Treuhänderstellung hinsichtlich des in den Punkten 2.1 und 2.2 bzw Punkt 5.1 dieses Vertrages genannten Geschäftsanteils auf entsprechende Anweisung der Treugeberin weiterhin, nunmehr aber als Treuhänderin des neuen Treugebers, nach Maßgabe dieses Vertrages beizubehalten und alle ihre Pflichten, die ihr aufgrund dieses Vertrages obliegen, fortan als dem neuen Treugeber gegenüber bestehend anzuerkennen. |
13. Schlussbestimmungen
13.1 | Dieser Vertrag gibt den Vertragsinhalt vollständig und richtig wieder. Es bestehen keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. |
13.2 | Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sich nachträglich eine Regelungslücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel). |
13.3 | Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und sonstiger Kollisionsnormen. |
13.4 | Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich und örtlich für den Sitz der XYZ Baumaschinen Gesellschaft m.b.H. (FN 33333c) zuständige Gericht. |
Wien, am …
…
ABC Holding GmbH
…
MMM Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Anmerkungen:
Innen- und Außenverhältnis
Beim Treuhandvertrag ist zwischen dem Innenverhältnis (Treugeber – Treuhänder) und dem Außenverhältnis (Treuhänder – Dritte) streng zu unterscheiden. Nach außen ist allein der Treuhänder als Rechtsträger der treuhändig gehaltenen Anteile legitimiert. Im Innenverhältnis ist er jedoch verpflichtet, ausschließlich nach den Weisungen des Treugebers zu handeln und diesem das wirtschaftliche Ergebnis zuzuwenden.
Offenlegung
Eine Treuhandvereinbarung muss grundsätzlich nicht offengelegt werden. Dennoch können gesetzliche Pflichten zur Offenlegung bestehen, etwa nach dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) oder im Rahmen der Geldwäscheprävention. Unterbleibt eine gesetzlich gebotene Offenlegung, drohen Verwaltungsstrafen.