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Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Regelungsbereich des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG)

Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG), BGBl I Nr 6/2026 wurde am 18.02.2026 kundgemacht und setzt insbesondere die CSRD‑Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie [EU] 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen/Corporate Sustainability Reporting Directive [CSRD]) in österreichisches Recht um. Dies erfolgt in erster Linie durch umfassende Änderungen des UGB (Rechnungslegung und Unternehmensberichterstattung) und daneben durch punktuelle Anpassungen ua des GmbHG.

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