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1 Zusammenschluss (Aufnahme einer natürlichen Person in eine bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Ausgangssituation
Herr Dr. Alexander Heiler und Frau Dr. Monika Salomon betreiben seit dem Jahr 2000 eine dermatologische Praxis in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in 3100 St. Pölten, Anderfeldstraße 5. Diese Gesellschaft bürgerlichen Rechts führt die Bezeichnung „Heiler & Salomon, Dr. Alexander Heiler, Dr. Monika Salomon GesBR“. Die beiden Ärzte wollen Frau Dr. Andrea Schönschneider in ihre Praxisgemeinschaft aufnehmen. Zu diesem Zweck schließen die drei Ärzte einen Zusammenschlussvertrag ab, welcher gleichzeitig Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist. Die Gesellschaft wird unter der Bezeichnung „Heiler, Salomon & Schönschneider, Dr. Alexander Heiler, Dr. Monika Salomon, Dr. Andrea Schönschneider GesBR“ geführt. Da die Buchwerte der bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit EUR 600.000,– von den Verkehrswerten in Höhe von EUR 900.000,– abweichen, wird zur Vermeidung einer Verschiebung der Steuerlast vereinbart, dass Herr Dr. Heiler und Frau Dr. Salomon als Ausgleich ein jährliches Gewinnvorab von bis zu 20 % erhalten sollen.