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Dokument-ID: 624765
Sonstige Unterschiede zwischen OG und GmbH
- Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft
- Diese sind grundsätzlich nur bei der GmbH möglich, müssen jedoch immer dem Grundsatz der Fremdüblichkeit entsprechen.
- Zuständigkeit des Finanzamts Österreich
- Seit 01.01.2021 ist für die Erhebung der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer von allen Abgabepflichtigen das Finanzamt Österreich zuständig, die nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen. Eine Anknüpfung an die örtliche Zuständigkeit erfolgt seit 01.01.2021 nicht mehr.
- Das Finanzamt für Großbetriebe ist für die Erhebung der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer bei Abgabenpflichtigen zuständig, die
- die Umsatzerlösschwelle von mehr als EUR 10 Mio überschreiten
- Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe und in einem länderbezogenen Bericht angeführt sind
- eine bestimmte Rechtsform haben
- Teil einer körperschaftsteuerlichen Unternehmensgruppe sind
- unter die begleitende Kontrolle fallen oder für die diese beantragt worden ist.
- Pflicht zur Abschlussprüfung für die GmbH
- Der Jahresabschluss und der Lagebericht einer mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaft sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.
- Offenlegungspflicht für die GmbH
- Der Jahresabschluss der GmbH, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und allenfalls Corporate Governance Bericht sind innerhalb einer Frist von spätestens neun Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Kapitalgesellschaft offenzulegen.
- Ursprünglich sollte ab dem Geschäftsjahr 2025 (Berichterstattung 2026) wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf alle großen Unternehmen ausgeweitet werden, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme über EUR 25 Mio
- Nettoumsatzerlöse über EUR 50 Mio
- Durchschnittliche Beschäftigtenzahl von über 250
- Nach dem Inkrafttreten der „Stop-the-Clock“-Richtlinie (EU 2025/794) wird die Berichterstattung für große Unternehmen um zwei Jahre auf das Geschäftsjahr 2027, und für börsennotierte KMU um zwei Jahre auf das Geschäftsjahr 2028 verschoben
- Kosten
- Die laufenden Kosten einerPersonengesellschaft sind tendenziell niedriger als jene einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (zB sind keine Generalversammlungen abzuhalten, deren Protokoll notariell zu beurkunden ist).
- Zusammenfassung