© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 321658
1.2.1 Allgemeines zur Spaltung zur Neugründung
Gesetzliche Regelung
Der 2. Teil des Spaltungsgesetzes (§§ 2 bis einschließlich 16a) regelt die „Spaltung zur Neugründung“.
Begriff
Bei der Spaltung zur Neugründung überträgt die spaltende Gesellschaft ihr gesamtes Vermögen (Aufspaltung) bzw einzelne Vermögensteile (Abspaltung) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine oder mehrere dadurch gegründete neue Kapitalgesellschaft(en).