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Dokument-ID: 329261
3.13.2 Ausgliedernde Einbringung
Eine „Konzerneinbringung“ stellt eine Einbringung dar, bei welcher die einbringenden Personen und die Gesellschafter der übernehmenden Körperschaft bereits vor der Einbringung gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden sind, sodass regelmäßig keine Kapitalausgabe erfolgt. Die ausgliedernde Einbringung kommt in folgenden Fallvarianten vor: