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Dokument-ID: 336438
3.12 Auswirkungen einer Spaltung auf Unternehmensgruppen
1. Begründung einer Unternehmensgruppe
Die Bildung einer Unternehmensgruppe ist optional. Einzige materielle Voraussetzung ist eine ausreichende finanzielle Verbindung (§ 9 Abs 4 KStG) zwischen den gruppenfähigen Körperschaften (§ 9 Abs 2 und 3 KStG) während des gesamten Wirtschaftsjahres der Beteiligungskörperschaft. Formelle Voraussetzung für die Gruppenbildung ist ein Gruppenantrag und eine bescheidmäßige Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gruppenbildung (UmgrStR 2002 Rz 349, Fassung vom 27.10.2022).