© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 642581
3.1 Begriff
Gesellschaftsrechtlich meint der Begriff „Umwandlung“ einerseits die bloße Änderung der Rechtsform eines Unternehmens („formwechselnde Umwandlung“). Andererseits liegt unter bestimmten Voraussetzungen aber auch dann eine Umwandlung vor, wenn Vermögen umgründungsbedingt von einer Kapitalgesellschaft auf einen Nachfolgerechtsträger übertragen wird („übertragende Umwandlung“).