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Dokument-ID: 332142
5.17.1 Berechnung
Wie im Unternehmensrecht ermittelt sich der Firmenwert im Steuerrecht aus der Differenz des Gesamtkaufpreises eines Betriebes zu den erworbenen Wirtschaftsgütern zu Teilwerten. Unter dem Firmenwert ist somit der Wert eines Betriebes zu verstehen, der nicht einzelnen Wirtschaftsgütern zugerechnet werden kann (vgl Quantschnigg/Schuch 1993, Rz 34).