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3.7 Bewertung von nicht zu einem inländischen Betriebsvermögen gehörenden Kapitalanteilen
In § 17 UmgrStG ist die Bewertung von einzubringenden Kapitalanteilen, die nicht zu einem inländischen Betriebsvermögen gehören, geregelt. Davon betroffen sind die Einbringung außerbetrieblicher (privater) Kapitalanteile sowie die Einbringung von Kapitalanteilen eines ausländischen Betriebsvermögens. Dabei befasst sich § 17 Abs 1 UmgrStG mit der Einbringung von steuerverstrickten, § 17 Abs 2 UmgrStG von nicht steuerverstrickten Kapitalanteilen. Es erfolgt eine Darstellung sowohl anhand der Unterscheidung steuerverstrickte/nicht steuerverstrickte Kapitalanteile als auch nach der Ansässigkeit des Einbringenden.