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3.5.4 Buchgewinne und Buchverluste
Steuerneutralität von Buchgewinnen und Buchverlusten
Buchgewinne und Buchverluste iSd § 3 Abs 2 UmgrStG sind alle – auf Basis der steuerlichen Wertansätze errechneten – rechnerischen Differenzbeträge, die sich als Folge der Verschmelzung in der Bilanz der übernehmenden Körperschaft ergeben (VwGH 2008/15/0228). Buchgewinne und Buchverluste bleiben gem § 3 Abs 2 UmgrStG bei der Gewinnermittlung außer Ansatz. Verschmelzungsbedingte Buchgewinne und Buchverluste sind schon nach allgemeinem Körperschaftsteuerrecht nicht steuerwirksam. Buchhalterische Differenzbeträge entstehen nämlich auf Basis einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage (einlagenartige Tatbestände bei der Konzentrationsverschmelzung oder auf betrieblicher Grundlage bei Konzernverschmelzungen). Bei der Verschmelzung können daher keine auf dem Markt durch die erwerbswirtschaftliche Tätigkeit bedingten Gewinne oder Verluste entstehen, sondern die Differenzbeträge stellen rein buchhalterische Differenzbeträge dar, welche nicht vom Anwendungsbereich des EStG bzw KStG umfasst sind.