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Dokument-ID: 431709
1.2.4 Die atypisch stille Gesellschaft – Grundlagen
Begriff
Die stille Gesellschaft ist (im Gegensatz zu OG und KG) gesetzlich nicht näher definiert. Im UGB sind einzelne Merkmale und Rechtsfolgen einer internen Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen umschrieben. Sie ist eine „echte Gesellschaft“ und als Personengesellschaft zu qualifizieren.