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5.20.5 Einschaltung einer Zwischenholding
Steuerliche Vorteile einer Körperschaft im Vergleich zu einer natürlichen Person
Für natürliche Personen kann ein fremdfinanzierter Beteiligungserwerb steuerlich nicht so optimal genutzt werden im Vergleich dazu, wenn es sich beim Erwerber um eine Körperschaft iSd § 9 KStG handelt. Aufgrund § 20 Abs 2 EStG ist für natürlichen Personen weder der laufende Zinsaufwand aus der Fremdfinanzierung des Beteiligungserwerbes noch die Firmenwertabschreibung steuerlich abzugsfähig. Anders ist der Fall bei Körperschaften. Sind alle Voraussetzungen des § 9 KStG erfüllt, kann – falls es sich beim Erwerber der Beteiligung um eine Körperschaft handelt – die Firmenwertabschreibung und können gem § 11 Abs 1 Z 4 KStG ebenfalls die Fremdkapitalzinsen geltend gemacht werden (vgl Hirschler 2005, 22).