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Dokument-ID: 328894
3.2.11 Erfordernis der tatsächlichen Vermögensübertragung
Das Erfordernis der tatsächlichen Vermögensübertragung manifestiert sich durch die zivilrechtliche Grundlage (Einbringungsvertrag) und die richtige (An)Meldung der Einbringung bei der zuständigen Behörde. Voraussetzung ist ferner, dass der Einbringende der wirtschaftliche Eigentümer ist.