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Dokument-ID: 368560
1.4.9 Firmenbuchanmeldung
Allgemeines
Die Umwandlung ist jedenfalls bei der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Ob auch für den Nachfolgerechtsträger eine Anmeldung erforderlich ist, hängt von dessen Rechtsform ab. Die verschmelzende Umwandlung ist sowohl bei der übertragenden Kapitalgesellschaft als auch beim übernehmenden Hauptgesellschafter (sofern dieser eingetragen oder einzutragen ist) zum Firmenbuch anzumelden und einzutragen (OGH 19.04.2017, 6 Ob 25/17w).