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Andrea Futterknecht - Angela Perschl - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.2 Gesellschaftsrechtliche (zivilrechtliche) Grundlagen

Grundzüge der Zusammenschlussvarianten

Gesellschaftsrechtlich kann es sich bei einem Zusammenschluss um

  • die Errichtung einer Personengesellschaft des Unternehmensrechts (OG, KG, atypisch stille Gesellschaft) oder des Zivilrechts (GesbR),
  • die Erweiterung einer bestehenden Personengesellschaft des Unternehmens- oder Zivilrechts durch gesellschaftsrechtlichen oder gesellschaftsrechtsähnlichen Beitritt eines Gesellschafters,
  • die Erweiterung eines Gesellschafterrechts oder mehrerer Gesellschafterrechte durch Einlagenerhöhung oder
  • einen Zusammenschluss (Fusion) zweier bestehender Personengesellschaften zur Aufnahme oder Neugründung

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