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Dokument-ID: 431674
1.1.2 Gesellschaftsrechtliche (zivilrechtliche) Grundlagen
Grundzüge der Zusammenschlussvarianten
Gesellschaftsrechtlich kann es sich bei einem Zusammenschluss um
- die Errichtung einer Personengesellschaft des Unternehmensrechts (OG, KG, atypisch stille Gesellschaft) oder des Zivilrechts (GesbR),
- die Erweiterung einer bestehenden Personengesellschaft des Unternehmens- oder Zivilrechts durch gesellschaftsrechtlichen oder gesellschaftsrechtsähnlichen Beitritt eines Gesellschafters,
- die Erweiterung eines Gesellschafterrechts oder mehrerer Gesellschafterrechte durch Einlagenerhöhung oder
- einen Zusammenschluss (Fusion) zweier bestehender Personengesellschaften zur Aufnahme oder Neugründung