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Dokument-ID: 321737
1.5.1 Allgemeines
Gläubigerschutz: Allgemeines
Problemstellung in der Beratungspraxis
Spaltungsvorgänge erfordern neue Modelle des Gläubigerschutzes. Bisher blieb den Gläubigern einer Kapitalgesellschaft bei der Ausgliederung von Vermögensteilen der volle Haftungsfonds erhalten: anstelle von in eine andere Gesellschaft eingebrachten Betrieben, Teilbetrieben oder Beteiligungen an anderen Unternehmen erhielt die einbringende Kapitalgesellschaft Gesellschaftsanteile an der anderen Kapitalgesellschaft, in die die Vermögensteile eingebracht wurden.