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Dokument-ID: 829670
1.33.2 Grunderwerbsteuer
Höhe
Wird im Rahmen einer Realteilung ein Grundstück auf den Übernehmenden zivilrechtlich übertragen, besteht eine 0,5%ige Grunderwerbsteuerpflicht und 1,1%ige Grundbuchseintragungsgebührenpflicht, soweit keine Befreiungsbestimmung anwendbar ist. Die realteilungsbedingt anfallende Grunderwerbsteuer zählt bei Buchwertfortführung zu den sofort absetzbaren Betriebsausgaben.