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Dokument-ID: 642650
3.3.7 Importverschmelzung
Als Import-Verschmelzungen werden Verschmelzungsvorgänge bezeichnet, bei denen ausländisches Vermögen auf eine übernehmende österreichische Gesellschaft hineinverschmolzen wird. Die umgründungssteuerlichen Spezialbestimmungen sind dann erforderlich, wenn ein österreichisches Besteuerungsrecht im Zuge der Verschmelzung begründet wird.