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Dokument-ID: 329206
3.10 Lohnsteuerrechtliche Nachfolge
Lohnsteuerliche Verhältnisse
Alle Dienstverhältnisse des einbringenden Unternehmens gehen gemäß den Bestimmungen des AVRAG („Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz“) grundsätzlich auf die übernehmende Körperschaft über. Die Arbeitsverhältnisse dürfen sich nicht zuungunsten der Arbeitnehmer verschlechtern, die übernehmende Körperschaft tritt im Grundsatz ex lege in die Rechte und Pflichten des früheren Dienstgebers ein.