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5.17.4 Notwendigkeit der Abschreibung
Versteuerung des Veräußerungsgewinnes beim Verkäufer
Der Gewinn bei einer Unternehmensveräußerung ergibt sich aus der Differenz des Kaufpreises zum buchmäßigen Reinvermögen (Eigenkapital). Im Veräußerungsgewinn enthalten sind stille Reserven der übernommenen Wirtschaftsgüter sowie der Firmenwert. Der Käufer zahlt einen Betrag über dem Substanzwert des Unternehmens, wenn er davon ausgeht, dass er mit dem Unternehmen zukünftige Gewinne erzielt, die über den Gewinnen liegen, die er bei einer Alternativveranlagung erwirtschaften könnte. Mit dem Veräußerungsgewinn versteuert der Verkäufer somit zukünftige Übergewinne (Bruckner 1998, 127).