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Andrea Futterknecht - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.29 Rechtsfolgen einer Realteilung bei Vereinbarung eines unterjährigen Teilungsstichtages

Grundlagen

Bei einer Realteilung auf einen (frei wählbaren) unterjährigen Stichtag sind die nachfolgenden Bestimmungen zu beachten.

Übersicht: Grundlagen der Realteilung bei unterjährigem Teilungsstichtag

  • Mit dem Teilungsstichtag endet das Wirtschaftsjahr der teilenden Mitunternehmerschaft im Hinblick auf das zu übertragende Vermögen.
  • Für das entstehende Rumpfwirtschaftsjahr ist der Gewinn der Mitunternehmerschaft nach der bisher maßgebenden Gewinnermittlungsart zu ermitteln.
  • Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist für Statuszwecke ein Zwischenabschluss nach den Regeln des § 4 Abs 1 EStG zu erstellen.
  • Aus dem Zwischenabschluss ist die Teilungsbilanz abzuleiten, die für einen den Gewinn künftig nicht nach § 4 Abs 3 EStG ermittelnden Übernehmer einen Wechsel der Gewinnermittlungsart auslöst.
  • Die Absetzung für Abnutzung (§ 7 EStG) wird nicht nach der Halbjahresabsetzungsmethode, sondern nach Monaten berechnet.
  • Die Wertpapierdeckung der Abfertigungs- und Pensionsvorsorgen ist zu beachten.

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