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Andrea Futterknecht - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.10 Rechtsform

Einführung

Als übernehmender Rechtsträger kommt jedes Rechtssubjekt in Betracht, das auch Gesellschafter einer Personengesellschaft sein kann. Bei natürlichen Personen kommt es nicht auf die Staatsbürgerschaft an. Als Nachfolgerechtsträger kann auch eine Personengesellschaft vereinbart werden.

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