© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
3.5 Rechtsnachfolger
Unternehmens- und steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge
Sowohl bei der verschmelzenden als auch bei der errichtenden Umwandlung geht das Vermögen der übertragenden Kapitalgesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Nachfolgerechtsträger über (§ 1 UmwG). An diese unternehmensrechtliche Gesamtrechtsnachfolge knüpft gem § 19 Abs 1 BAO die steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge. Das bedeutet, dass mit dem der Firmenbucheintragung des Umwandlungsbeschlusses folgenden Tag sämtliche sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten der übertragenden Kapitalgesellschaft auf den Rechtsnachfolger übergehen.