© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
3.15 Steuerliche Folgen der Übernahme
Fiktive steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge
Die übernehmende Personengesellschaft ist im Rahmen einer Buchwertübertragung für Zwecke der Gewinnermittlung so zu behandeln, als ob sie Gesamtrechtsnachfolgerin wäre (§ 25 Abs 1 Z 3 UmgrStG). Wurde das übertragene Vermögen auf die Teilwerte aufgewertet, erfolgt keine fiktive steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge und die für die Besteuerung des Veräußerungsgewinns mit dem Hälftesteuersatz relevante Siebenjahrefrist gem § 37 Abs 5 EStG wird für Zusammenschlusspartner, die einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil übertragen, bei Buchwertfortführung nicht unterbrochen. Wird dagegen von einem Zusammenschlusspartner bloß Bargeld oder werden andere Wirtschaftsgüter übertragen, kommt es bei ihm sehr wohl zu einer Unterbrechung der Siebenjahrefrist des § 37 Abs 5 EStG.