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5.19.6 Steuerliches Absetzverbot der Teilwertabschreibungen
Keine Teilwertabschreibung während der Gruppenzugehörigkeit
Aufgrund des Verbotes, steuerlich eine Teilwertabschreibung während der Gruppenzugehörigkeit geltend zu machen, kann es zu erheblichen Nachteilen bei der Gruppenbildung kommen. Der Vorteil der Firmenwertabschreibung schlägt ins Negative um. Laut Meinung der Autoren sollte dennoch eine Gruppe gebildet werden, da im Zeitpunkt des Beteiligungserwerbes selten mit einer außerplanmäßigen Abschreibung zu rechnen ist. In der Praxis wird es schwierig sein, einzuschätzen, ob die Gruppenbildung und somit die Firmenwertabschreibung oder keine Gruppe und somit die Teilwertabschreibung steuerlich die bessere Variante ist, wenn der Wertverlust des Gruppenmitgliedes über mehrere Perioden verteilt eintritt. Für nicht durchgeführte Teilwertabschreibungen aufgrund der Gruppenzugehörigkeit besteht ein Nachholverbot (vgl Damböck et al 2006, 143).