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Dokument-ID: 432881
3.12 Übertragungsvorgang
Zu übertragender Betrieb
Bei der Übertragung eines Betriebes endet das Wirtschaftsjahr des Betriebes mit dem Zusammenschlussstichtag. Daher hat zum Zusammenschlussstichtag eine steuerliche Gewinnermittlung zu erfolgen. Ist der Zusammenschlussstichtag nicht mit dem Regelbilanzstichtag identisch, entsteht ein Rumpfwirtschaftsjahr.