© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
1.30 Vermögensdarstellung und Teilungsbilanz
Jahres- bzw Zwischenabschluss bei bilanzierenden Mitunternehmerschaften
Die teilende Mitunternehmerschaft hat verpflichtend auf den Teilungsstichtag eine Bilanz des gesamten Betriebes nach den Vorschriften des § 4 Abs 1 EStG oder § 5 EStG aufzustellen. Im Falle der Realteilung auf den Regelbilanzstichtag deckt der Jahresabschluss dieses Erfordernis ab, in allen anderen Fällen hat der Zwischenabschluss allen steuerlichen Bilanzerfordernissen Rechnung zu tragen. Eine Gesamtbilanz ist auch dann aufzustellen, wenn nur ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil übertragen werden soll. Das Wirtschaftsjahr wird hinsichtlich des verbleibenden Vermögens durch die Realteilung nicht unterbrochen.