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Dokument-ID: 431799
1.1 Allgemeines zur Verschmelzung
Begriff und Rechtsgrundlagen der Verschmelzung
Definition
Unter Verschmelzung ist die Zusammenführung von Gesellschaften zu verstehen, ohne dass es zu einer Liquidation einer Gesellschaft kommt. Der Begriff ergibt sich aus § 96 GmbH-Gesetz und § 219 AktG.