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Andrea Futterknecht - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6.1 Vorbemerkungen

Verschmelzung von GmbH: Vorbemerkungen

Rechtsgrundlagen

Die Verschmelzung ist im GmbH-Gesetz in den §§ 96–101 GmbHG geregelt. Subsidiär finden kraft ausdrücklicher gesetzlicher Verweisung (§ 96 Abs 2 GmbHG) die aktienrechtlichen Verschmelzungsbestimmungen der §§ 220 bis 233 AktG Anwendung.

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