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Dokument-ID: 330743
1.1 Begriff Umwandlung
Der Begriff „Umwandlung“ aus zivilrechtlicher Sicht umfasst sowohl die rechtsformwechselnde Umwandlung als auch die Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz, wobei lediglich die letztgenannte Ausformung eine Umgründung im Sinne des Umgründungssteuergesetzes darstellen kann. Im Gegensatz zur „formwechselnden Umwandlung“ führt die im Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelte übertragende Umwandlung zum Untergang der umgewandelten Kapitalgesellschaft und zur Übertragung ihres Vermögens auf das Nachfolgeunternehmen (RS0122412, OGH 2 Ob 105/07s).