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Dokument-ID: 328690
1.8.1 Allgemeines
Rechtsgrundlagen
Als eine der Formen des Zusammenschlusses von Unternehmen unterliegt die Verschmelzung im innerstaatlichen Bereich den Bestimmungen des österreichischen Kartellgesetzes über die Zusammenschlusskontrolle (Fusionskontrolle). Die Zusammenschlusskontrolle ist in der österreichischen Rechtsordnung seit dem Inkrafttreten der Kartellgesetz-Novelle 1993 (KartG-Nov 1993, BGBl 693/1993) ausdrücklich geregelt. Die letzte Änderung des Kartellgesetztes wurde im Rahmen des BGBl I Nr 176/2021 integriert.