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Dokument-ID: 1279449
1 Allgemeines
Unterhaltsansprüche sind eine wesentliche rechtliche Folge eines Eltern-Kind-Verhältnisses wie auch einer Ehe und können damit auch eine relevante wirtschaftliche Scheidungsfolge sein. Die Geltendmachung (oder umgekehrt auch Abwehr) von Unterhaltsansprüchen ist daher ein regelmäßiger Gegenstand der anwaltlichen Praxis.