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Balazs Esztegar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Die Frage der Fälligkeit

Grundsätzlich muss eine Forderung fällig sein, damit diese eingeklagt werden kann. Als Fälligkeit bezeichnet man jenen Zeitpunkt, in dem die Leistung (die Zahlung) erbracht werden soll. Die Fälligkeit richtet sich nach:

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