© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 890471
3.2 Die Frage der Fälligkeit
Grundsätzlich muss eine Forderung fällig sein, damit diese eingeklagt werden kann. Als Fälligkeit bezeichnet man jenen Zeitpunkt, in dem die Leistung (die Zahlung) erbracht werden soll. Die Fälligkeit richtet sich nach: