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10.2 Kapitalherabsetzung bei der GmbH
Unter einer Kapitalherabsetzung versteht man eine Verminderung der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Höhe des Stammkapitals. Es handelt sich dabei um den auf der Passivseite ausgewiesenen Bilanzposten. Die Herabsetzung des Stammkapitals bedingt auch eine Herabsetzung der Stammeinlagen. Diese können nominell herabgesetzt werden, wenn den betreffenden Gesellschaftern kein dementsprechender Vermögensvorteil entsteht (nominelle Kapitalherabsetzung). Ansonsten können Teile der Stammeinlage zurückgezahlt werden (effektive Kapitalherabsetzung) oder es kann eine Befreiung von der Verpflichtung zur Volleinzahlung der Stammeinlage für die Gesellschafter einschließlich ihrer haftungspflichtigen Vormänner vorgenommen werden.