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Balazs Esztegar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.2 Mahnung

Nach erfolgter Zahlungserinnerung sollte man einen Zeitraum von etwa einer Woche für den Zahlungseingang vormerken. Ist die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt, empfiehlt sich als weitere Maßnahme ein Mahnschreiben unter Fristsetzung. Das Mahnschreiben sollte auf das bereits zuvor verschickte Schreiben mit der Zahlungserinnerung Bezug nehmen sowie auf die Rechnung und diese mit Datum, Nummer und offenem Betrag bezeichnen. Darüber hinaus sollte sichergestellt sein, dass dem Rechnungsempfänger die Bankverbindung sowie allfällige andere, für die Zahlung erforderliche Informationen vorliegen.

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