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Dokument-ID: 628346
8.17 Sanierungsverfahren
Das Sanierungsverfahren stellt ein Insolvenzverfahren dar, in dem bereits mit dem Antrag auf Insolvenzeröffnung ein Sanierungsplan vorgelegt wird. Es unterscheidet sich vom Konkursverfahren im Wesentlichen dadurch, dass es somit bereits bei Verfahrenseinleitung darauf abzielt, das schuldnerische Unternehmen innerhalb kurzer Zeit zu sanieren. Beim Konkursverfahren bleibt hingegen zunächst offen, ob es zum Abschluss eines Sanierungsplanes oder zur Liquidation des Unternehmens kommen wird.