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3.3.4 Telefonische Nachfrage
Sofern ein persönlicher Kontakt zum Schuldner gegeben ist bzw entsprechende Kontaktdaten bekannt sind, kann vor der Übergabe der Forderungsbetreibung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt noch ein letzter Versuch einer Kontaktaufnahme mittels Telefon erfolgen. Sofern der Kunde im telefonischen Gespräch Zahlungsbereitschaft signalisiert, ist es sinnvoll, dies umgehend mit einem Aktenvermerk zu dokumentieren und ihm unter Bezugnahme auf das geführte Telefonat ein kurzes Schreiben zukommen zu lassen, worin der Inhalt des Gespräches in den wesentlichen Punkten dokumentiert wird.